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Bestattungskosten steuerlich absetzen: Ein Leitfaden für Hinterbliebene


Einleitung


Ein Todesfall in der Familie ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern kann auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Kosten einer Beerdigung können schnell in die Tausende gehen, was eine zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen darstellt. Glücklicherweise gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bestimmte Bestattungskosten steuerlich absetzen zu können. Dieser Blog-Beitrag erläutert, welche Kosten Sie geltend machen können und wie Sie dabei vorgehen müssen, um finanzielle Erleichterung zu finden.



Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestattungskosten


Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten ist durch das deutsche Steuerrecht geregelt und erlaubt es Hinterbliebenen, diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen zu deklarieren. Damit Bestattungskosten steuerlich abgesetzt werden können, müssen sie jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Zunächst einmal muss der Betrag, den Sie absetzen möchten, über Ihrer individuellen zumutbaren Belastung liegen. Diese wird anhand Ihres Einkommens, Ihres Familienstandes und der Anzahl Ihrer Kinder berechnet. Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, kann tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden.



Welche Bestattungskosten sind absetzbar?


Nicht alle mit einer Beerdigung verbundenen Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Bestattungskosten gehören unter anderem die Kosten für den Sarg, die Urne, die Grabstätte (inklusive der Nutzungsrechte für das Grab), die Gebühren für die Beisetzung, Traueranzeigen und die Kosten für die Trauerfeier selbst. Diese Ausgaben müssen jedoch "angemessen" sein, das heißt, sie dürfen bestimmte, vom Finanzamt festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Derzeit wird als Obergrenze für absetzbare Bestattungskosten ein Betrag von 7.500 Euro anerkannt. Kosten, die darüber hinausgehen, gelten als nicht mehr angemessen und können nicht abgesetzt werden.


Goldener Sarg, welcher mit Geld gefüllt ist.






















Nicht abzugsfähige Bestattungskosten


Während viele Kosten im Zusammenhang mit einer Beerdigung steuerlich absetzbar sind, gibt es bestimmte Ausgaben, die das Finanzamt nicht anerkennt. Zu diesen nicht abzugsfähigen Bestattungskosten zählen die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen, Anschaffung von Trauerkleidung, sowie Reisekosten der Angehörigen zur Teilnahme an der Beerdigung. Diese Ausgaben werden als persönliche oder lebensstilbedingte Kosten betrachtet, die nicht direkt zur Bestattung selbst gehören und somit nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen, um sicherzustellen, dass Sie nur die zulässigen Bestattungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.



Berechnung der abzugsfähigen Bestattungskosten


Um die Höhe der abzugsfähigen Bestattungskosten zu ermitteln, müssen Sie zunächst alle mit der Bestattung verbundenen Ausgaben zusammenrechnen. Von diesem Gesamtbetrag ziehen Sie alle erhaltenen Zuwendungen ab, wie zum Beispiel das Erbe oder Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung. Der verbleibende Betrag ist der Teil der Kosten, den Sie potenziell von der Steuer absetzen können, vorausgesetzt, er überschreitet Ihre zumutbare Eigenbelastung. Diese wird basierend auf Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und weiteren Faktoren berechnet. Nur der Betrag, der über dieser Eigenbelastung liegt, kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.



Praktische Tipps zur Dokumentation und Geltendmachung


Um Bestattungskosten erfolgreich steuerlich absetzen zu können, ist eine gründliche Dokumentation unerlässlich. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, die mit den Bestattungskosten in Verbindung stehen. Es ist auch empfehlenswert, detaillierte Aufzeichnungen über die Ausgaben zu führen, insbesondere wenn diese über einen längeren Zeitraum anfallen. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung fügen Sie eine detaillierte Aufstellung der Bestattungskosten bei, die Sie absetzen möchten, und stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumente zur Unterstützung Ihrer Ansprüche bereithalten. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Ausgaben am besten dokumentieren und melden können, ziehen Sie die Beratung eines Steuerberaters in Betracht, der Erfahrung mit außergewöhnlichen Belastungen hat.



Häufig gestellte Fragen


Um die Informationen über das Absetzen von Bestattungskosten noch zugänglicher zu machen, adressieren wir hier einige häufig gestellte Fragen:


  • Welche Dokumente benötige ich, um Bestattungskosten abzusetzen? Sie benötigen detaillierte Rechnungen und Belege für alle Kosten, die Sie geltend machen möchten.

  • Wie lange nach der Bestattung kann ich die Kosten noch absetzen? Bestattungskosten können in der Steuererklärung des Jahres geltend gemacht werden, in dem die Kosten angefallen sind.

  • Kann ich Bestattungskosten absetzen, wenn ich nicht der Erbe bin? Ja, wenn Sie die Kosten aus sittlichen Gründen übernommen haben, können diese auch ohne Erbschaft abgesetzt werden.


Pinkes Sparschwein welches auf ein paar Geldscheinen und Münzen steht.


Zusammenfassung und Schlussfolgerung


Bestattungskosten steuerlich absetzen zu können, bietet Hinterbliebenen eine wichtige finanzielle Entlastung in einer ohnehin schwierigen Zeit. Durch die genaue Beachtung der steuerlichen Regeln und die sorgfältige Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Sie alle zulässigen Ausgaben in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben. Wir empfehlen, sich bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater zu suchen, um die maximale steuerliche Entlastung zu erreichen.

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